Satzung zum Download: satzung-neu-2014.pdf
§1 Name und Sitz des Vereins
§2 Zweck des Vereins
§3 Mitgliedschaft
§4 Vereinsvermögen
Als Mittel zur Erreichung der in § 2 genannten Zwecke dienen:
§5 Vereinstätigkeit
Träger der Vereinstätigkeit sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat. Über ihre Verhandlungen und die von ihnen gefassten Beschlüsse sind Niederschriften aufzunehmen, die vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen sind.
§6 Organe
Vereinsorgane sind:
§7 Vorstand
§8 Beirat
Der Beirat besteht aus je einem Vertreter jeder Mitgliedsgemeinde. Der Vorstand kann weitere Personen in den Beirat berufen. Mitglieder des Beirats können auch dem Vorstand angehören. Der Beirat nimmt an den Sitzungen teil und hat beratende Funktion.
§9 Mitgliederversammlung
§10 Kassenprüfung
§11 Schlussbestimmungen
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Die vorliegende Satzung wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. Juli 1998 einstimmig verabschiedet und in der Mitgliederversammlung vom 22. Oktober 1999 hinsichtlich der Erlangung der vorläufigen Anerkennung der Steuer- und Spendenbegünstigung geändert bzw. ergänzt. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. Januar 2014 wurde neu der § 10 (Kassenprüfung) eingefügt und der bisherige § 10 (Schlussbetimmungen) wurde zu §11.
Die Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht des Amtsgerichts Traunstein erfolgte am 12. August 1998, Registernummer VR 896.